Erläuterung zur Beschlusskette der neuen Schmutzwasserbeitragssatzung
Aufgrund des Kommunalabgabegesetzes - Sachsen-Anhalt (KAGL-LSA), welches bis zum Herbst 2019 gültig war, war die Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR (AöR) verpflichtet Beiträge zu erheben. Dies wurde im Jahr 2015 umgesetzt. Die Beiträge waren in einer Schmutzwasserbeitragssatzung festgesetzt worden.
Ende 2015 wurde ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, welches im Ergebnis die Satzung aufgrund zu niedrig kalkulierter Beiträge unwirksam werden ließ. Demnach war eine Neukalkulation erforderlich. Es ergaben sich neue Beitragssätze, welche bedeutend höher waren als die ursprünglichen Beitragssätze. Diese wurden rückwirkend zum Jahr 2015 in einer Satzung festgesetzt. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber das KAG-LSA im Herbst 2019 geändert und die Beitragserhebung mit einer "Kann-Bestimmung" versehen. Die AöR hat diese Möglichkeit genutzt und eine Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren beschlossen. Damit wurde ferner der Weg freigemacht, wieder zum Beitragsniveau 2015 zurückzukehren. Dies spiegelt der Beschluss der Beitragssatzung vom 25.06.2020 mit Wirkung in die Zukunft wider.
Um den Bürger von einer ggf. Doppelbelastung zu befreien wird ein Teilerlass zur Anwendung kommen.
Näheres hierzu sehen sie nun in dem Video.