Hinweis zur zeitraumbezogenen Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Die Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts ist ein kommunales Unternehmen zur Erfüllung der Aufgabe der Abwasserentsorgung im Entsorgungsgebiet.
Entsprechend der aktuellen Rechtslage gilt der Bereich Abwasserentsorgung steuerlich als „hoheitlich“ und unterliegt damit insbesondere nicht der Umsatzbesteuerung.
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat mit der Entscheidung der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts, die Gebühren- und Beitragszahler von der Zahlung der Mehrwertsteuer für die Abwasserentsorgung befreit.
Die durch die Bundesregierung beschlossene zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer ab 01.07.2020 betrifft damit nicht die Gebühren- und Beitragszahler für den Bereich der Abwasserbeseitigung.
Somit ist eine Ablesung und die Mitteilung der Zählerstände unserer Kunden zum 30.06.2020 nicht erforderlich!