Versand Gebührenbescheide

Versand Schmutzwasserbescheide

Am 31. Januar 2025 wurden die Schmutzwasser-Jahresgebührenbescheide für den Abrechnungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 versandt. Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass die Anträge auf Rückerstattung jährlich bis zum 15. Januar, max. bis zum 31. Januar, selbstständig einzureichen waren.

HINWEIS: Sollten Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, liegt es möglicherweise daran, dass die Post den Bescheid nicht zustellen konnte. Wir bitten Sie in diesem Fall sich umgehend an uns zu wenden, um Ihnen Ihren Bescheid schnellstmöglich zustellen zu können bzw. zu übergeben.

Wünschen Sie eine Abbuchung Ihrer Zahlbeträge und Abschläge, dann finden Sie nebenstehend die Einzugsermächtigung*.

(* Aufgrund gesetzlicher Richtlinien ist es notwendig, für jede Kundennummer eine separate Einzugsermächtigung zu erteilen.)


Versand Niederschlagswasserbescheide

Am 28. Februar 2025 wurden die Niederschlagswasser-Jahresgebührenbescheide für den Abrechnungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 versandt. Zum 30.06. jeden Jahres ist ein Abschlag für das aktuelle Jahr fällig. Dieser Abschlag wird auf dem Bescheid ausgewiesen.

HINWEIS: Gebührenbescheide werden nur an die Kunden versandt, welche Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Kanalisation einleiten. Sollten Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, liegt es möglicherweise daran, dass die Post den Bescheid nicht zustellen konnte. Wir bitten Sie in diesem Fall sich umgehend an uns zu wenden, um Ihnen Ihren Bescheid schnellstmöglich zustellen zu können bzw. zu übergeben.

Wünschen Sie eine Abbuchung Ihrer Zahlbeträge und Abschläge, dann finden Sie nebenstehend die Einzugsermächtigung*.

(* Aufgrund gesetzlicher Richtlinien ist es notwendig, für jede Kundennummer eine separate Einzugsermächtigung zu erteilen.)


Hinweis zur Festsetzung der erhöhten Abschläge für das Jahr 2025:

Seit 01.01.2025 gilt eine neue Gebührenkalkulation mit erhöhten Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Aufgrund dessen wurde auch die Höhe der Abschläge für das Jahr 2025 angepasst, damit die jeweilige evtl. Nachzahlung im Schlussgebührenbescheid für den Kunden moderater ausfällt.