Neue Gebühren ab 01.01.2025
Auszug aus Gebühren- und Abgabensatzungen
1. Zentrale Abwasserentsorgung
Für die Inanspruchnahme der jeweiligen zentralen öffentlichen Einrichtungen werden Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sowie Kanalbenutzungsgebühren für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentlichen Einrichtungen angeschlossen sind oder in diese entwässern (einschl. abflusslose Sammelgruben).
1.1 Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr für die Schmutzwasserentsorgung wird in Form einer monatlichen Grundgebühr und einer Mengengebühr erhoben.
Die monatliche Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss oder dem Dauerdurchfluss Q3 des Wasserzählers, die Mengengebühr nach der Abwassermenge, die in die zentrale öffentliche Einrichtung gelangt, bemessen.
Grundgebühr
Zählergröße |
Grundgebühr |
---|---|
Bezeichnung |
|
Q3 4 |
10,00 € pro Monat |
Q3 10 |
24,00 € pro Monat |
Q3 16 |
40,00 € pro Monat |
Q3 25 |
60,00 € pro Monat |
Q3 63 |
160,00 € pro Monat |
Q3 100 |
240,00 € pro Monat |
Q3 250 |
600,00 € pro Monat |
Mengengebühr 2,90 €/m³
1.2 Niederschlagswassergebühr
Gebührensatz 0,97 €/m²
Berechnungsgrundlagen sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen aus Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Einrichtung gelangt (Gebührenbemessungsfläche).
2. Dezentrale Abwasserentsorgung
Für den aus Kleinkläranlagen entnommenen und abgefahrenen Fäkalschlamm bzw. Abwasser (inkl. Transport) wird folgende Gebühr erhoben: 33,80 €/m³
3. Abwälzung der Abwasserabgabe
Die Anstalt wälzt die Abwasserabgabe, die er an Stelle von Direkteinleitern (Schmutzwassereinleitung von < 8 m³/Tag in ein Gewässer oder Untergrund) an das Land Sachsen-Anhalt zu entrichten hat, ab.
Der Abgabesatz beträgt 17,90 €/EW/a