Neue Gebühren ab 01.01.2025

Auszug aus Gebühren- und Abgabensatzungen

1. Zentrale Abwasserentsorgung

Für die Inanspruchnahme der jeweiligen zentralen öffentlichen Einrichtungen werden Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sowie Kanalbenutzungsgebühren für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentlichen Einrichtungen angeschlossen sind oder in diese entwässern (einschl. abflusslose Sammelgruben).

1.1       Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr für die Schmutzwasserentsorgung wird in Form einer monatlichen Grundgebühr und einer Mengengebühr erhoben.

Die monatliche Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss oder dem Dauerdurchfluss Q3 des Wasserzählers, die Mengengebühr nach der Abwassermenge, die in die zentrale öffentliche Einrichtung gelangt, bemessen.

Grundgebühr

Übersicht Grundgebühr Schmutzwasser

Zählergröße

Grundgebühr

Bezeichnung

 

Q3 4

10,00 € pro Monat

Q3 10

24,00 € pro Monat

Q3 16

40,00 € pro Monat

Q3 25

60,00 € pro Monat

Q3 63

160,00 € pro Monat

Q3 100

240,00 € pro Monat

Q3 250

600,00 € pro Monat

Mengengebühr  2,90 €/m³

1.2       Niederschlagswassergebühr                                

Gebührensatz  0,97 €/m²

Berechnungsgrundlagen sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen aus Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Einrichtung gelangt (Gebührenbemessungsfläche).

2. Dezentrale Abwasserentsorgung

Für den aus Kleinkläranlagen entnommenen und abgefahrenen Fäkalschlamm bzw. Abwasser (inkl. Transport) wird folgende Gebühr erhoben:  33,80 €/m³

3. Abwälzung der Abwasserabgabe

Die Anstalt wälzt die Abwasserabgabe, die er an Stelle von Direkteinleitern (Schmutzwassereinleitung von < 8 m³/Tag in ein Gewässer oder Untergrund) an das Land Sachsen-Anhalt zu entrichten hat, ab.

Der Abgabesatz beträgt  17,90 €/EW/a