FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was muss ich für den Einbau eines Gartenwasserzählers tun? 

Absetzung von Abwassermengen für die Gartenbewässerung und zur Brauchwassernutzung

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen, können von der Gebührenpflicht abgesetzt werden. Die Wassermengen müssen durch einen geeigneten Wasserzähler nachgewiesen werden. Dabei sind die Anforderungen des Eichgesetzes zu beachten.

Was muss ich tun, um für Wasser, welches ich für die Bewässerung meines Gartens (für Pflanzen) verwende, keine Schmutzwassergebühren bezahlen zu müssen bzw. wie nutze ich einen Brauchwasserzähler richtig (Einleitung von zusätzlichem Schmutzwasser durch Nutzung von z. B. Regenwasser).

  1. Erwerb eines geeichten Frischwasserzählers (z. B. in einem Baumarkt oder bei einer Fachfirma)
  2. Einbau des zusätzlichen Frischwasserzählers als Unterzähler zum Hauptwasserzähler (selbständig oder durch eine Fachfirma)

Dieser muss so installiert werden, dass ersichtlich ist, dass dieser Zähler ausschließlich für die Gartenbewässerung bzw. für die Einleitung des Brauchwassers genutzt wird. Die Einbaustelle sollte sich frostsicher im Gebäude und die Entnahmestelle für Gießwasser außerhalb des Gebäudes befinden. Der ordnungsgemäße Einbau des Wasserzählers obliegt der Verantwortung des Grundstückseigentümers und ist der AöR anzuzeigen.

  3. Mitteilung des Zählereinbaus an die Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR

    • Informieren Sie uns bitte mit einem Foto des Zählers mit Zählernummer und Zählerstand und Ihren Kontaktdaten mit Telefonnummer per E-Mail an info@abwasser-wsf.de, per Post (Markt 5, 06667 Weißenfels) oder telefonisch unter  03443-33745-0.
    • Es folgt eine Terminvereinbarung zur Verplombung Ihres Zählers.
    • Die Verplombung wird von der Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR durchgeführt.
    • Mit der Verplombung des Garten- oder/und Brauchwasserzählers wird die Zählernummer und der aktuelle Zählerstand erfasst. Ab diesem Zeitpunkt darf der Zähler genutzt werden.
Weitere wichtige Hinweise zur Beachtung des Garten- oder/und Brauchwasserzählers:

Der sog. Gartenwasserzähler darf nur für die Bewässerung der Gartenpflanzen verwendet werden. Eine Befüllung von Poolanlagen ist nicht gestattet! Dieses gebrauchte Wasser ist dem Kanalnetz zuzuführen und damit gebührenpflichtig.

Eichfrist:

Das Eichjahr ist auf jedem Zähler angegeben.

Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht, sie dürfen nur bis zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer für diese Zwecke verwendet werden. Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz MessEG und die Mess- und Eichverordnung MessEV (früher das Eichgesetz und die Eichordnung). Je nach Messgeräteart beträgt die Eichgültigkeitsdauer maximal bis zu 6 Jahre für Kaltwasserzähler.

Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer muss der Zähler gewechselt/ausgetauscht oder neu geeicht werden. Diesen Zählerwechsel müssen sie uns gemäß Punkt 3. (siehe oben) mitteilen und den Zähler wiederum von uns verplomben lassen. 

Der ausgebaute Zähler ist uns bei Verplombung des neu verbauten Zählers vorzuzeigen, damit der End-Zählerstand dokumentiert werden kann.

Nach der Verplombung erhalten Sie von der AöR einen Verwaltungskostenbescheid nach Verwaltungskostensatzung derzeit: 20,00 Euro (Stand: 04/2024).

Wahrung der Frist der Antragstellung

Gemäß Schmutz-, Niederschlagswassergebühren- und Kostenerstattungssatzung § 7 Abschn. I Abs. 5 ist die Absetzung für den abgelaufenen Erhebungszeitraum bis zum 15.01., max. bis zum 31.01., des Folgejahres schriftlich bei der Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR zu beantragen.

Empfehlung: Beantragen Sie die Erstattung der Gebühren für die Nutzung des Gartenwasserzählers bereits im Herbst nach Abschluss der Gartensaison. So können Sie die Frist nicht versäumen.

Füllen sie den Antrag auf Rückerstattung von Abwassergebühren aus und senden diesen an die Abwasserbeseitigung Weißenfels – AöR, Markt 5, 06667 Weißenfels bzw. E-Mail an info@abwasser-wsf.de. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie das Formular unterschreiben. 

 

Hinweise zum Ausfüllen des Flächenerfassungsbogens Niederschlagswasser

Den Flächenerfassungsbogen muss der Grundstückseigentümer zur Ermittlung der Flächen seines Grundstückes ausfüllen, von denen direkt oder indirekt Niederschlagswasser in das Kanalnetz ab-/eingeleitet wird. Diese Flächen bilden die Grundlage für die Gebührenberechnung.

Anhand eines Beispiels wird Ihnen in der Ausfüllhilfe des Flächenerfassungsbogens dargestellt, wie die einzelnen Grundstücksflächen eingetragen werden müssen.

Sollten dennoch Fragen offen sein, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter im Bereich Anschlusswesen.

Wie teile ich meine Bankverbindung mit?

Wünschen Sie eine Abbuchung Ihrer Zahlbeträge und Abschläge, dann finden Sie hier die Einzugsermächtigung.

Aufgrund gesetzlicher Richtlinien ist es notwendig, für jede Kundennummer (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren usw.) eine separate Einzugsermächtigung zu erteilen.


In welchen Fällen muss ich die Störungshotline anrufen?

Wenn Sie beobachten, dass

  • Schmutzwasser oder Regenwasser aus der Schachtöffnung austritt,
  • ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut
  • oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus nicht mehr ablaufen,

rufen Sie möglichst schnell die Störungshotline an.

Auch bei allen anderen Störungen, die das öffentliche Kanalsystem betreffen, rufen Sie bitte bei uns an.